FAQ zu Kontrollgeräten
Der neue digitale Tacho wirft eine Vielzahl von Fragen auf.
Hier einige FAQ's zu Kontrollgeräten
.
Welche Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein?
In alle Neufahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen müssen digitale Kontrollgeräte eingebaut sein.
Wann sind Fahrzeuge vom Einbau und Betrieb eines Kontrollgerätes befreit?
1. Regelfall:
- Fahrzeuge mit einem zGG von mehr als 3,5 t:
Fahrten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t im Rahmen innergemeinschaftlicher Beförderungen im Straßenverkehr, bei denen es sich um solche u. a. von neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind, handelt, sind von der Verpflichtung zum Einbau und Betrieb eines Schaublattes in einem Kontrollgerät befreit
- Fahrzeuge mit einem zGG von mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t:
Fahrten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t, bei denen es sich um solche u. a. von neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind, handelt, sind von der Verpflichtung zur Führung handschriftlicher Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten befreit.
2. Ausnahmefall:
- Eine Freistellung von den vorgenannten Regelfällen ist nach Ansicht der zuständigen Behörden des Bundes und der Länder darüber hinaus im Ausnahmefall möglich bei nicht mehr zugelassenen Alt-Fahrzeugen auf der Fahrt zur Verschiffung (Hafen) in einen Staat, in dem keine entsprechende Nachweispflicht besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine einmalige Überführungsfahrt ohne Ladung (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 1 StVZO) zum Export in Staaten außerhalb der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) und der AETR-Staaten handelt. Unabhängig hiervon besteht bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber die Pflicht zur Ausrüstung und Verwendung eines Fahrtschreibers nach Maßgabe von § 57 a StVZO.
Wer erteilt weitere Auskünfte zu Einbau und Benutzung von Kontrollgeräten bei Überführungsfahrten?
Weitere Auskünfte zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausnahme im konkreten Einzelfall erhalten Sie von den jeweils zuständigen Länderbehörden.
Kann das analoge Kontrollgerät in einem vor dem 1. Mai 2006 zugelassenen Fahrzeug freiwillig durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt werden?
Ja, es spricht nichts gegen einen freiwilligen Ersatz eines analogen Kontrollgerätes durch ein digitales Kontrollgerät.
Welche Arten von Kontrollgerätkarten gibt es?
- Fahrerkarten
- Unternehmenskarten
- Werkstattkarten
- Kontrollkarten
Ist der Besitz unterschiedlicher Arten der Kontrollgerätkarte möglich?
Im Prinzip ja.
Jeder Fahrer darf aber nur eine Fahrerkarte besitzen. Der Besitz aller Karten ist an bestimmte Funktionen gebunden.
Gibt es spezielle Kontrollgerätkarten für den Fahrzeughandel?
Nein.
Brauche ich verschiedene Karten für Omnibusse und Lastkraftwagen?
Nein, Ihre Karte kann in jedem Fabrikat und Modell des digitalen Kontrollgeräts, unabhängig von dem Fahrzeug, in dem das Gerät eingebaut ist, verwendet werden.
Ist man gezwungen, sich ein digitales Kontrollgerät zu beschaffen, auch wenn ein Fahrzeug schon einige Jahre gefahren wird?
Nein, das bestehende analoge Kontrollgerät kann bei bereits zugelassenen Fahrzeugen weiterverwendet werden. Auch wenn das analoge Kontrollgerät defekt wird, muss es nicht getauscht werden, solange es repariert werden kann. Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer Höchstmasse von mehr als 10t sowie Fahrzeuge für die Güterbeförderung mit einer Höchstmasse von mehr als 12t, sofern sie von der Verordnung (EWG) 3821/85 erfasst und ab dem 1.1.1996 erstmals zum Verkehr zugelassen sind, sind im Falle der Ersetzung des Kontrollgerätes ebenfalls mit dem neuen Gerät nach Anhang 1B auszurüsten, sofern die Übermittlung der Signale an dieses Gerät völlig elektrisch erfolgt.
Ab wann muss man eine Fahrerkarte benutzen?
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung sobald das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. Die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes ist ohne Fahrerkarte nur
in Ausnahmefällen zulässig z.B. bei Verlust, Diebstahl oder ein Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Sie die zuständige Behörde unterrichten und dürfen für höchstens 15 Kalendertage ihre Fahrt fortsetzen. (Vor Beginn und am Ende der Fahrt muss ein Ausdruck erstellt werden, welcher handschriftlich mit Namen, Kartennummer und Unterschrift versehen werden muss).
Wo kann man mehr über die technischen Hintergründe erfahren?
Die vollständigen technischen Spezifikationen finden Sie im Anhang B der EG-Verordnung VO (EG) Nr. 1360/2002 vom 13. Juni 2002, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften L 207 vom 5. August 2002.
Wo kann man mehr über die rechtlichen Hintergründe erfahren?
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der EG-Verordnung VO (EG) Nr. 2135/98 vom 24. September 1998, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 274
vom 9. Oktober 1998.
Was ist das digitale Kontrollgerät?
Das Kontrollgerät besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit.
Wie erkennt man, ob das digitale Kontrollgerät funktioniert?
Das digitale Kontrollgerät zeigt bei nicht korrekter Funktionsweise eine Fehlermeldung an.
Was wird im digitalen Kontrollgerät gespeichert?
- Herstellerdaten des Kontrollgerätes und des Sensors
- Fahrgestellnummer und Kennzeichen
- Sicherheitselemente
- Ereignisse - z.B. Überdrehzahl, Verfälschungen
- Fehler - Probleme mit Fahrerkarte/Kontrollgerät
- Identität des Fahrers und seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
- Geschwindigkeit
- Kilometerstand (Wegstrecke)
- Werkstattdaten - Kalibrierung etc.
- Kontrollaktivitäten - Arbeitsinspektoren, Exekutivorgane, etc.
Kann in die Daten Einblick genommen werden?
Ja. Die Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes dargestellt, ausgedruckt oder heruntergeladen (Unternehmenskarte, Kontrollkarte, USB-Stick) werden.
Wie lange kann das digitale Kontrollgerät die Daten speichern?
Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für mindestens 365 Tage gespeichert werden. Danach werden die jeweils längstens bestehenden Daten überschrieben.
Was ist zu tun, wenn die Beschäftigung als Fahrer aufgegeben wird?
Sie müssen überhaupt nichts machen. Sie können Ihre Fahrerkarte behalten.
Ist es von Bedeutung, ob der Fahrer ein überlassener Arbeitnehmer (Leiharbeiter) ist?
Nein. In diesem Fall gelten dieselben Bestimmungen wie für jeden anderen Fahrer.
Wer ist für die Verwahrung der Fahrerkarte verantwortlich?
Die Fahrerkarte wurde an den Fahrer ausgestellt und daher ist er für die sichere Aufbewahrung der Karte verantwortlich. Die Fahrerkarte sollte nie irgendwo liegen gelassen oder
in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen strafbaren Missbrauch dar.
Wirkt sich der Entzug des Führerscheins auf die Fahrerkarte aus?
Nein.
Welche Information gibt man manuell ein?
Als Fahrer geben Sie das Symbol des Landes (ggf. zusätzlich die Region) zu Beginn und am Ende des Tages ein. Außerdem sind diverse Fahreraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, bei denen nicht gefahren wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben. Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerkarte, nachdem Sie diese in das digitale Kontrollgerät eingesteckt haben. Umgekehrt werden die Informationen bezüglich des Fahrzeuges vom digitalen Kontrollgerät auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Kilometerstand wird über das digitale Kontrollgerät automatisch kopiert.
Wie prüft man die Arbeitszeiten?
Sie können die Zeiten entweder an der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes oder auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte ersehen.
Was gilt, wenn abwechselnd Fahrzeuge mit einem analogen und einem digitalen Kontrollgerät gefahren werden?
Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Fahrer gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen.
Was passiert, wenn das digitale Kontrollgerät nicht mehr funktioniert?
Die gesetzlichen Bestimmungen sind unverändert. Sie müssen von allen Ihren Aktivitäten Ersatzaufzeichnungen erstellen z.B. mit Hilfe eines Tageskontrollblattes oder auf der
Rückseite eines Schaublattes. Nähere Einzelheiten hierzu sind Artikel 16 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 3821/85 zu entnehmen. Die umgehende Reparatur des Kontrollgerätes ist zu
veranlassen!
Wie erkennt man, ob das digitale Kontrollgerät funktioniert?
Das digitale Kontrollgerät zeigt bei nicht korrekter Funktionsweise eine Fehlernachricht. Hat das Gerät jedoch einen Totalausfall, ist keine Anzeige erkennbar.
Ein Speditionsunternehmen hat 4 bis 5 Fahrzeuge und tauscht ein Fahrzeug gegen
eines mit einem neuen digitalen Kontrollgerät. Müssen dann alle Fahrer im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen?
Nur die Fahrer, die das neue Fahrzeug fahren, müssen eine Fahrerkarte haben. Jeder
Fahrer muss für den laufenden Tag und der vorausgehenden 28 Kalendertage an dem er
ein kontrollpflichtiges Fahrzeug gefahren ist, alle Aufzeichnungen zu seinen Aktivitäten
mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorweisen (unabhängig davon, ob sie auf einem elektronischen Medium gespeichert oder auf einem Schaublatt aufgezeichnet sind.
Wie wechselt man die Betriebsart?
Allgemein durch Drücken eines Knopfes bis die korrekte Betriebsart auf der Anzeige erscheint. Dieser Vorgang kann jedoch zwischen den einzelnen Kontrollgeräten, Herstellern
und Typen unterschiedlich sein.
Zeigt das Gerät die Anzahl der bereits gefahrenen Zeit?
Sie können die bisher gefahrene Zeitdauer auf der Anzeige oder auf einem Ausdruck
nachlesen. Sie erhalten eine akustische Warnung 15 Minuten vor dem Zeitpunkt der Überschreitung einer ununterbrochenen Fahrt von 4½ Stunden.
Wie stellt man die Uhr ein?
Die Funktion Zeiteinstellung ermöglicht im Abstand von mindestens 7 Tagen eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit um höchstens 1 Minute. Die interne Uhr wird permanent nach
UTC (Coordinated Universal Time) Zeit gestellt. Es ist jedoch möglich, die angezeigte Uhrzeit in die lokale Uhrzeit in sichtbaren Halbstundenschritten umzuändern (Betriebsanleitung).
Registriert das digitale Kontrollgerät die Geschwindigkeit?
Ja. Das digitale Kontrollgerät registriert die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden in
Sekundenschritten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird als Ereignis gespeichert.
Wo muss die Fahrerkarte eingesteckt werden?
Es gibt 2 Kartenaufnahmen auf der Vorderseite des digitalen Kontrollgerätes für Fahrer 1 und Fahrer 2. Wenn Sie allein fahren, stecken Sie die Fahrerkarte in Kartenaufnahme 1.
Gibt es 2 Fahrer, steckt die Person, die fährt, ihre Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 1 und die andere Person steckt ihre Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 2. Wechseln sich die
Personen beim Fahren ab, werden die Fahrerkarten entsprechend umgesteckt.
Kann man den LKW oder Bus starten und fahren, ohne eine Fahrerkarte zu verwenden?
Ja, trotzdem werden die Daten im Massenspeicher des Kontrollgerätes aufgezeichnet. Allerdings fehlen die fahrerbezogenen Daten. Diese können auch manuell eingegeben
werden.
Wie geht man vor, wenn man nach Verlassen eines Fahrzeuges weiterarbeitet?
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus "andere Arbeit" und geht seiner Arbeit außerhalb des
Fahrzeuges nach. Die Fahrerkarte bleibt während dieser Zeit im Kontrollgerät, vorausgesetzt das Fahrzeug wird nicht von einem anderen Fahrer bewegt.
Wie geht man vor, wenn man bereits gearbeitet hat, bevor man ein Fahrzeug übernimmt?
Wenn das Fahrzeug nicht verfügbar war, sind Ihre Anfangszeit und Ihre verschiedenen Aktivitäten - Arbeit/Bereitschaft/Pause/Ruhe manuell einzugeben, bevor Sie zu fahren beginnen.
Wie zeichnet man Ruhezeiten während eines begleitenden Bahn- oder Fährtransports auf?
Mittels manueller Dateneingabe kann Beginn und Ende der Ruhezeit eingegeben werden.
Die gesetzlichen Regelungen zur Inanspruchnahme dieser Ruhezeit gemäß Art. 9 der VO
(EG) Nr. 561/2006 bleiben unverändert.
Wie zeichnet man Arbeit außerhalb des Fahrzeuges auf?
Wenn das Fahrzeug verfügbar bleibt während der Fahrer außerhalb des Fahrzeuges arbeitet, dann wählt er als Modus „andere Arbeit“ und geht seiner Arbeit außerhalb des
Fahrzeuges nach. Das Fahrzeug kann in dieser Zeit trotzdem von jemand anderem genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrer bei Verlassen des Fahrzeugs seine Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät entnehmen. Wenn er wieder zum Fahrzeug zurückkehrt und seine Karte in das digitale Kontrollgerät schiebt, bietet das digitale Kontrollgerät
die Möglichkeit, seine Aktivitäten von dem Zeitpunkt an mittels manueller Dateneingabe aufzuzeichnen.
Kann die Betriebsart zu einem späteren Zeitpunkt gewechselt werden?
Nein, alle Änderungen der Betriebsart sind Echt-Zeit-Daten und müssen zu der Zeit vorgenommen werden, zu der die Änderung stattfindet.
Warum gibt es einen Drucker?
Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt bzw. ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten durchführen.
Ist ein Ausdruck jederzeit durchführbar?
Sie können Ihre Zeiten zu jeder Zeit ausdrucken.
Muss der Fahrer geeignetes Druckpapier mitführen?
Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass ausreichend Papier vorhanden ist. Dem Arbeitgeber obliegt, dass geeignetes Druckpapier zur Verfügung steht.
Wer ist dafür verantwortlich, den Fahrer auf die Funktionalität des digitalen Kontrollgerätes einzuschulen?
Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Sie in der Lage sind, korrekt zu handeln. Sie selbst haben sicherzustellen, dass Sie wissen, wie lange Sie gefahren sind und wie
das Kontrollgerät benutzt wird - sowohl analog als auch digital.
Quelle: IHK und BAG