Unsere Kurse als Bildungsurlaub: So geht's
Ihr Arbeitgeber sitzt in Nordrhein-Westfalen und hat mehr als zehn Mitarbeiter? Dann nutzen Sie die Chance, Ihren Kurs bei BKF-Weiterbildungen als Bildungsurlaub zu belegen.
Sowohl für unsere Weiterbildungen nach BKrFQG als auch für unsere Vorbereitungslehrgänge für die IHK-Prüfungen können Sie Bildungsurlaub beantragen. Für diese Kurse ist BKF-Weiterbildungen derzeit einer der wenigen amtlich anerkannten Träger von Bildungsurlaub in NRW. Diese Möglichkeit finden Sie nicht oft!
Warum Bildungsurlaub?
Ein Bildungsurlaub ermöglicht es Ihnen, sich für Ihre Weiterbildung bis zu fünf Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen – bei voller Lohnfortzahlung.
Wie das geht und worauf Sie achten müssen, erklären wir Ihnen in vier Schritten.
1. Anspruch klären
Klären Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten ist die Bewilligung auf zehn Prozent begrenzt. Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern bewilligen keinen Bildungsurlaub.
2. Kurs auswählen
Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Kurstermins, dass Ihr Chef Ihre Abwesenheit einplanen muss. Versuchen Sie, betriebliche Hochzeiten zu vermeiden.
3. Antrag stellen, Fristen beachten
Nach Ihrer Kursbuchung und Begleichung der Anmeldegebühr in Höhe von 30€ erhalten Sie von uns die Anmeldebescheinigung und den Nachweis über die „Anerkennung der Bildungsveranstaltung“, den Sie bei Ihrem Chef einreichen. Diese Unterlagen gibt es nur von BKF Weiterbildungen als Veranstalter, sie müssen also bei uns angefordert werden und zwar frühzeitig, d.h. mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung. Lassen Sie sich die Antragsabgabe schriftlich bestätigen.
Achten Sie darauf, Ihren Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn zu beantragen. Die Ablehnung von Seiten Ihres Arbeitgebers muss innerhalb von drei Wochen erfolgen.
4. Kurs besuchen
Ihr Antrag wurde akzeptiert? Wunderbar. Dann können Sie Ihre Weiterbildung besuchen. Im Anschluss bekommen Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bitte bei Ihrem Chef abgeben.
Was tun bei Ablehnung?
Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben und prüfen Sie ggf. mit fachlicher Unterstützung, ob sie korrekt ist. Berechtigte Gründe sind z. B. nicht eingehaltene Fristen oder zwingende betriebliche Gründe. Sollte sich die Ablehnung auf den konkreten Kurstermin beziehen, dann wählen Sie einen anderen Termin und stellen erneut einen Antrag.
Liegen keine betrieblichen Gründe für die Ablehnung vor, können Sie eine Gleichwohl-Erklärung abgeben. Dabei halten Sie schriftlich fest, dass Sie den Bildungsurlaub trotzdem antreten. Für diese Erklärung gilt eine Frist von einer Woche.
Alternativ können Sie Ihre fünf Tage Bildungsurlaub ins Folgejahr übertragen.
Finanzielle Hilfen
Bei geringem Einkommen können Sie für die Weiterbildungskurse die Bildungsprämie beantragen. Mehr Infos: www.bildungspraemie.info
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls die Weiterbildung bestimmter Zielgruppen. Einen Antrag können sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte stellen. Infos erteilt die Weiterbildungsberatung NRW .
Sie haben noch Fragen zum Bildungsurlaub bei BKF-Weiterbildungen? Wir senden Ihnen gerne weitere Infos.
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An die Firma
Datum
Erklärung Gleichwohl-Teilnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung haben Sie mir aus anderen Gründen als nach § 5 Abs. 2 AWbG verweigert. Hiermit teile ich mit, dass ich gemäß § 5 Abs. 4 AWbG gleichwohl an der Bildungsveranstaltung teilnehmen werde.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
Empfangsbestätigung
Dieses Schriftstück haben wir heute erhalten.
Ort, Datum ...................................................................................
Unterschrift Arbeitgeber ................................................................