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Erlaubnispflicht im gewerblichen Personenverkehr:
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Wenn Sie als Omnibusunternehmer bzw. Verkehrsleiter im gewerblichen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen Personenbeförderung betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Für diese Erlaubnis müssen Sie:
1. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen
2. Ihre Zuverlässigkeit nachweisen
3. Ihre fachlichen Eignung evtl. durch eine Fachkundeprüfung an der IHK nachweisen
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Sachgebiete, für die Sie Fachkenntnisse nachweisen müssen, sind:
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Berufsbezogenes Recht
- Personenbeförderungsrecht
- Beförderungsdokumente
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Lenk- und Ruhezeiten und Digitales Kontrollgerät
- Bürgerliches Recht
- Steuerrecht
- Reisvertragsrecht
- Insolvenzversicherung
- Fahrzeughaftpflicht
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs
- Zahlungsverkehr
- Kostenrechnung
- Kalkulation
- Beförderungsentgelte
- Buchführung
- Versicherungsnachweise
- KFZ-Betrieb
- Sozialversicherung
- Statistik des Straßenpersonenverkehrs
Verkehrs- und Betriebsführung
- Organisation des Betriebs und Verkehrsdiensten
- Aufstellung Beförderungspläne
- Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern
- Internationaler Straßenpersonenverkehr
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Grundregeln des Umweltschutzes
Straßenverkehrssicherheit und Unfallverhütung
Struktur der Sach- und Fachkundeprüfung:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
Die schriftlichen Prüfungsteile beinhalten:
• schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort sowie
• schriftliche Übungen / Fallstudien.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil.
Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.