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Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
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Wenn Sie als Güterkraftverkehrsunternehmer bzw. Verkehrsleiter einen gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Für diese Erlaubnis müssen Sie:
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen
- Ihre Zuverlässigkeit nachweisen
- Ihre fachlichen Eignung evtl. durch eine Fachkundeprüfung an der IHK nachweisen
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Sachgebiete, für die Sie Fachkenntnisse nachweisen müssen, sind:
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Recht
- Güterkraftverkehrsrecht
- Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Steuerrecht
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungsbedingungen und -preise
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Spedition
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Marketing
Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Laden und Entladen der Fahrzeuge
- Beförderung gefährlicher Güter
- Beförderung von Nahrungsmitteln
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
- Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
- Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln
Struktur der Sach- und Fachkundeprüfung:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
Die schriftlichen Prüfungsteile beinhalten:
• schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort sowie
• schriftliche Übungen / Fallstudien.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil.
Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.