Güterkraftverkehr

Begriff Definition
Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr

Was versteht man unter Güterkraftverkehr?

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse (zGM) als 3,5 Tonnen haben.

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Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
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