Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
Kabotage

Kabotage bedeutet: Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes die von ausländischen Verkehrsunternehmen erbracht werden.

Kabotage

Kabotage

Wo wird die Kabotage geregelt?

Die Kabotage wird in der „Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr vom 22. 12. 1998 geregelt.

KALIF

KALIF

Kalkulationsprogramm im Güterfernverkehr 

KC

KC 

Known Consignor = Bekannter Versender

KEP

KEP 

 Kurier-, Express- und Postdienste 

Kodifikation

Systematische Zusammenfassung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk.

Kontrolle

Kontrolle

Berufskraftfahrer und ihre Fahrzeuge werden in Deutschland durch Autobahnpolizei Zoll und Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert. 

KPS

KPS

Knotenpunktsystem

Kraftfahrzeug

Kraftfahrzeug

Was ist ein Kraftfahrzeug?

Nach dem Straßenverkehrsgesetz § 1 Abs. 2 sind Kraftfahrzeuge Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Kraftverkehrsmeister (KVM)

Der Kraftverkehrsmeister (KVM) bzw. geprüfte Meister für Kraftverkehr (KVM) ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen gewerblich-technischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK).

KrFArbZG

KrFArbZG (Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern)

Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern die hauptsächlich Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben

KSZ

KSZ 

Kunden Service Zentrum

KV

KV

Kombinierter Verkehr 

KVO

KVO

Kraftverkehrsordnung

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Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
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