Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
ZFL

Zentrale Frachtberechnung und  Fakturierung  im  Ladungs verkehr 

ZKR

Zentralkommission für dieRheinschifffahrt

ZNR

Zivile Notfall-Reserve

Zollplombe

Als Zollplombe bezeichnet man in Deutschland den aus einem Aluminiumstück mit zwei Löchern und einer rot-grünen Schnur mit eingedrehtem Metalldraht bestehenden Zoll-Verschluss der eine Warensendung nach Inspektion durch die Zollbehörde vor unbefugtem Zugriff schützt.

Zub

Zentrale Umschlagbasis

Zusätzliche Nachweise

Neben der Eigenkapitalbescheinigung muß der Unternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der AOK, der Berufsgenossenschaft und der Gemeinde / Stadt vorlegen.

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Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
E-Mail:info(at)verkehrs-seminare.eu
 
 

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