Verkehrs-Lexikon
Das Verkehrs-Lexikon
Begriff | Definition |
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A-AMS | Air-Automated Manifest System = automatisierte Informationen für die Zollbehörden |
A-Schild | Das A-Schild ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Warntafel am Fahrzeug welches nicht gefährliche Abfälle transportiert. Ausgenommen sind öffentlich rechtliche Entsorgungsträger mit eigenen Fahrzeugen. |
ABBG | Autobahnbenutzungsgebührengesetz für schwere Nutzfahrzeuge |
ABBH | Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln |
Abfahrtskontrolle | Fahrer sind gesetzlich verpflichtet vor Antritt der Fahrt die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs einschließlich Ladung durch eine umfangreiche Abfahrtskontrolle zu überprüfen. |
AbfG | Abfallgesetz |
AbfRestÜberwV | AbfRestÜberwV übliche Abkürzung für Abfall· und Reststoff Überwachungs-Verordnung |
AbfVerbrG | AbfVerbrG übliche Abkürzung für Abfallverbringungsgesetz |
AbfVerbrV | AbfVerbrV übliche Abkürzung für Abfallverbringungs-Verordnung |
Abgasuntersuchung | Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden dass die Abgaswerte der Kraftfahrzeuge innerhalb der definierten Überwachungsgrenzen bleiben. |
AblBestV | Abkürzung für: Abfallbestimmungsverordnung |
ABS | ABS übliche Abkürzung für Antiblockiersystem |
ACTS | ACTS Abroll-Container-Transportsysteme |
ADA | übliche Abkürzung für Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße |
ADN | Accord europeen relatif au transport 1nternat1onal des marchandises Dangereuses par voie de Navigation inter ieure= Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen |
AdR | AdR Ausschuss der Regionen |
ADR Bescheinigung | Die ADR-Schulungsbescheinigung bzw. Gefahrgutführerschein ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut auf der Straße. |
ADSp | Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen |
ADV | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. |
AEA | AssociationofEuropeanAirlines=VerbandEuropäischer Fluggesellschaften |
AEG | AEG Allgemeines Eisenbahngesetz |
AES | AES Automated Export System |
AETR | Accord europeen relatif au travail des Equipages des vehicules effectuant des Transports internationaux par Route = Das Europäische Abkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehrs beschäftigten Fahrpersonals (AETR) ist an die EU Regelung (VO (EG) Nr. 561/2006) inzwischen weitgehend angepasst worden. Im AETR Verkehr werden alle Fahrzeuge insbesondere aus EU Staaten die bereits mit dem digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet sind akzeptiert. Das AETR gilt nur für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dabei hat das AETR gegenüber der EU Regelung Vorrang auch wenn ein EU Staat berührt wird. |
AGB | AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen |
AGNB | Allgemeine Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen |
ALB | ALB Allgemeine Leistungsbedingungen (der Rallion Deutschland AG) |
Alkohol | Alkohol bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch den zur Gruppe der Alkohole gehörenden Äthylalkohol der durch Vergärung von Zucker aus unterschiedlichen Grundstoffen gewonnen wird und berauschende Wirkung hat. |
AML | AML Verein Automobillogistik im DSLV e.V. |
AMÖ | AMÖ Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V. |
Ankerschienen | In Ankerschienen werden zur Ladungssicherung z. Bsp. Ladebalken oder Sperrbalken mit Zapfen eingerastet. |
Antirutschmatten | Antirutschmatten bzw. rutschhemmende Materialien (RHM) erhöhen die Reibwerte zwischen Ladung und Ladefläche. |
AO | Abgabenordnung |
APL | APL Allgemeine Preisliste |
APS | APS Anlagenpreissystem |
APTU | Regles uniformes concernant la validation de normes techniques et !'Adoption de Prescriptions Techniques Uniformes applicables au materiel ferroviaire destine a etre utiliseentrafic international= Einheitliche Rechtsvorschriften für die Verbindlicherklärung technischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist (Anhang F des COTIF) |
Arbeitskleidung | Arbeitskleidung auch Berufskleidung oder Dienstkleidung ist Kleidung die während der Arbeitszeit getragen wird. Gesetzlich angeordnete Schutzkleidung muss der Arbeitgeber stellen oder die Kosten für die Anschaffung übernehmen. |
Arbeitszeitgesetz | Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Zudem enthält es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. |
ArbZG | Arbeitszeitgesetz |
Art eines Fahrzeuges | Spielt die Art eines Fahrzeuges eine Rolle bei der Anwendung des GüKG? Nein, nur die Gesamtmasse des Fahrzeuges ist ausschlaggebend. |
ASC | ASC Airfreight Surcharge = Luftfrachtzuschlag |
ATLAS | Automatisiertes Tarif-und lokales Zollabwicklungssystem |
ATMF | Reglesuniformes concernant !'Admission Technique deMaterie! Ferroviaire utilise en trafic international = Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (Anhang G des COTIF) |
Aufgabenbereiche des BAG | -Aufgabe des BAG ist es die Rechtsvorschriften über die Beschäftigung und die Tätigkeit des Fahrpersonals zu überwachen. -Aufgabe des BAG ist es die zulässigen Abmessungen sowie die zulässigen Achslasten und Gesamtmassen von KFZ und Anhängern zu überwachen. -Aufgabe des BAG ist es die Vorschriften über Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße zu überwachen. |
Auftragsbestätigung | Die Auftragsbestätigung ist eine Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber dass er den vereinbarten Vertrag verpflichtend eingeht. |
Außenkontrollen des BAG | Das BAG kann insbesondere auf Straßen und Autohöfen und an Tankstellen Überwachungsmaßnahmen durchführen. Zu diesem Zweck dürfen seine Beauftragten KFZ zur Güterbeförderung anhalten. |
Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BKrFQG | Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BKrFQG Keine Anwendung finden die Vorschriften des BKrFQG auf Beförderungen mit Kraftfahrzeugen deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. |
Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKrFQG | Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKrFQG Keine Anwendung finden die Vorschriften des BKrFQG auf Beförderungen mit Kraftfahrzeugen die von der Bundeswehr der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes den Polizeien des Bundes und der Länder dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen. |
Ausrüstung | Zu den im Kraftfahrzeug mitzuführende Ausrüstungsgegenständen zählen die vom Fahrer verpflichtend mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände im öffentlichen Straßenverkehr. Zum Beispiel: Warndreieck Verbandskasten Warnweste Warnleuchte Unterlegkeile Feuerlöscher etc. |
AW | AWAllgemeiner Verwendungsvertrag |
AWB | Air Waybill = Luftfrachtbrief |
AZO | übliche Abkürzung für Arbeitszeitordnung |