Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
VAS

Value Added Services = Zusatzleistungen

VBGL

Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- , Speditions- und Logistikunternehmer

VDK

Verband Deutscher Küstenschiffer e. V.

VDR

Verband Deutscher Reeder e. V.

VDV

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. 

Verkehrsarten

Das Güterkraftverkehrsgesetz erfasst den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr

Verkehrsmittel

Verkehrsmittel sind Transportmittel die dem außerbetrieblichen Transport (Verkehr) dienen. Dies sind technische Einrichtungen die der Beförderung von Personen (Personenverkehr) oder Gütern (Güterverkehr) zwischen abgegrenzten Gebieten dienen. 

Verkehrsunternehmensdatei

In der beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) geführten Verkehrsunternehmensdatei (VUDat)  sind diverse unternehmensbezogene Daten hinterlegt. Künftig sollen hier auch die gegenwärtig im Gewerbezentralregister oder Bundeszentralregister gespeicherten schwerwiegenden Verstöße zusammengeführt werden.

Versa

Vereinigung der Sammelgutspediteure im DSLV 

VIFG

Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft 

Voraussetzungen um eine Erlaubnis nach GüKG zu erhalten

Um eine Erlaubnis zu erhalten, verlangt das GüKG:

-fachliche Eignung

-persönliche Zuverlässigkeit

-finanzielle Leistungsfähigkeit

VTB

Verlade- und Transportbedingungen

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Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
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