Werkverkehr

Begriff Definition
Werkverkehr

Unter Werkverkehr versteht man Güterkraftverkehr zum eigenen Zweck und mit eigenen von eigenem Personal gesteuerten Lastkraftwagen. Werkverkehr ist erlaubnisfrei muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

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Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
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