Verkehrs-Lexikon
Das Verkehrs-Lexikon
Begriff | Definition |
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GBZugV | GBZugV Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr |
GCA | GCA General Capacity Agreement |
GCR | GCR General Cargo Rates = Allgemeine Frachtraten |
GDV | GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. |
Gefahrgut | Als Gefahrgut bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport auf öffentlichen Straßen Stoffe Zubereitungen und Gegenstände welche Stoffe enthalten von denen aufgrund ihrer Natur ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. |
Gefahrguttransporte | Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen eine ADR-Bescheinigung die in allen europäischen Staaten gültig ist. Der Gefahrgutführerschein wird für bestimmte Gefahrgutklassen erteilt. Es gibt neun verschiedene Gefahrgutklassen. |
Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) | Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zum grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU gemäß VO (EU) 1072/2009. Die Lizenz gilt nicht für den Güterverkehr mit Drittstaaten wenn die EU kein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. |
Gewerblichem Güterkraftverkehr | Gewerblichem Güterkraftverkehr Was versteht man unter gewerblichem Güterkraftverkehr? Unter gewerblichem Güterkraftverkehr versteht man die Beförderung von Gütern für andere, d.h. für Dritte gegen Entgelt. |
GFT | Güterfernverkehrstarif |
GGVBinSch | GGVBinSch Binnenschiff Gefahrgutverordnung |
GGVS | Gefahrgutverordnung Straße |
GGVSE | GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn |
GGVSEB | GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff |
GNT | Güternahverkehrstarif |
GPS | GPS Global Positioning System = Globales Positionsbestimmungssystem |
Grundqualifikation | Die Grundqualifikation kann erworben werden durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb § 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG oder durch Bestehen einer Prüfung zur Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG die beschleunigte Grundqualifikation § 4 Abs. 2 BKrFQG |
GSA | GSA General Sales Agent = Verkaufsagent |
GSM | Global System for Mobile Communication = Globales System für Mobilkommunikation |
GT | Gross Ton = Bruttoregistertonne |
GüKBillBG | GüKBillBG Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr |
GüKG | Das GüKG regelt den Berufszugang zum erlaubnispflichtigen nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr und definiert andererseits den Werkverkehr der nicht erlaubnispflichtig ist. |
GüKGrKabotageV | GüKGrKabotageV Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr |
GüKUMB | Beförderungsbedingungen für den Umzugsverkehr und für die Beförderung von Handelsmöbeln in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfernverkehr und Güternahverkehr |
GUS | Gemeinschaft Unabhängiger Staaten |
Güterkraftverkehr | Güterkraftverkehr Was versteht man unter Güterkraftverkehr? Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse (zGM) als 3,5 Tonnen haben. |
GV | Geschäftlicher Versender |
GVST | GVST Güterverkehrsstellennummer |
GVZ | Güterverkehrszentrum |