Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
GBZugV

GBZugV

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr 

GCA

GCA 

General Capacity Agreement

GCR

GCR 

General Cargo Rates = Allgemeine Frachtraten 

GDV

GDV 

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Gefahrgut

Als Gefahrgut bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Transport auf öffentlichen Straßen Stoffe Zubereitungen und Gegenstände welche Stoffe enthalten von denen aufgrund ihrer Natur ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.

Gefahrguttransporte

Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen eine ADR-Bescheinigung die in allen europäischen Staaten gültig ist. Der Gefahrgutführerschein wird für bestimmte Gefahrgutklassen erteilt. Es gibt neun verschiedene Gefahrgutklassen.

Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz)

Die Gemeinschaftslizenz berechtigt zum grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU gemäß VO (EU) 1072/2009. Die Lizenz gilt nicht für den Güterverkehr mit Drittstaaten wenn die EU kein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.

Gewerblichem Güterkraftverkehr

Gewerblichem Güterkraftverkehr

Was versteht man unter gewerblichem Güterkraftverkehr?

Unter gewerblichem Güterkraftverkehr versteht man die Beförderung von Gütern für andere, d.h. für Dritte gegen Entgelt.

GFT

GFT

Güterfernverkehrstarif

GGVBinSch

GGVBinSch 

Binnenschiff Gefahrgutverordnung

GGVS

GGVS

Gefahrgutverordnung Straße

GGVSE

GGVSE 

Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn 

GGVSEB

GGVSEB 

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff 

GNT

GNT

Güternahverkehrstarif

GPS

GPS 

Global Positioning System = Globales Positionsbestimmungssystem

Grundqualifikation

Die Grundqualifikation kann erworben werden durch  eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb § 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG oder durch Bestehen einer Prüfung zur Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG  die beschleunigte Grundqualifikation § 4 Abs. 2 BKrFQG

GSA

GSA

General Sales Agent = Verkaufsagent

GSM

GSM

Global System for Mobile Communication = Globales System für Mobilkommunikation

GT

GT

Gross Ton = Bruttoregistertonne

GüKBillBG

GüKBillBG 

Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr

GüKG

Das GüKG regelt den Berufszugang zum erlaubnispflichtigen nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr und definiert andererseits den Werkverkehr der nicht erlaubnispflichtig ist.

GüKGrKabotageV

GüKGrKabotageV 

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

GüKUMB

GüKUMB

Beförderungsbedingungen für den Umzugsverkehr und für die Beförderung von Handelsmöbeln in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfernverkehr und Güternahverkehr

GUS

GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten 

Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr

Was versteht man unter Güterkraftverkehr?

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger eine höhere zulässige Gesamtmasse (zGM) als 3,5 Tonnen haben.

GV

GV

Geschäftlicher Versender 

GVST

GVST 

Güterverkehrsstellennummer 

GVZ

GVZ

Güterverkehrszentrum

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Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
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