Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
UAV

unmanned aerial vehicle

Überwachungstätigkeit des BAG

Die Überwachungstätigkeit des BAG ist im Güterkraftverkehrsgesetz geregelt. Sein Auftrag ist die Überwachung der Güterbeförderungen auf der Straße.

UIC

International Union of Railways = Internationaler Eisenbahnverband 

UIRR
Union International des societes de transport combine Rail-Route = Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den kombinierten
Verkehr Schiene-Straße
 
ULD

Unit Load Device

ULDR

ULD Regulations

UNCTAD

United Nations Conference of Trade and Deve lopment = Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung

UNO

United Nations Organization = Vereinte Nationen

Unterlegkeile

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4 Tonnen und zweiachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.

Drei- und mehrachsige Fahrzeuge Sattelanhänger und Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein.

kontakt

 

Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
E-Mail:info(at)verkehrs-seminare.eu
 
 

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