Verkehrs-Lexikon
Das Verkehrs-Lexikon
Begriff | Definition |
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UAV | unmanned aerial vehicle |
Überwachungstätigkeit des BAG | Die Überwachungstätigkeit des BAG ist im Güterkraftverkehrsgesetz geregelt. Sein Auftrag ist die Überwachung der Güterbeförderungen auf der Straße. |
UIC | International Union of Railways = Internationaler Eisenbahnverband |
UIRR | Union International des societes de transport combine Rail-Route = Internationale Vereinigung der Gesellschaften für den kombinierten
Verkehr Schiene-Straße
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ULD | Unit Load Device |
ULDR | ULD Regulations |
UNCTAD | United Nations Conference of Trade and Deve lopment = Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung |
UNO | United Nations Organization = Vereinte Nationen |
Unterlegkeile | Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4 Tonnen und zweiachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein. Drei- und mehrachsige Fahrzeuge Sattelanhänger und Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein. |