Unterlegkeile

Begriff Definition
Unterlegkeile

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4 Tonnen und zweiachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein.

Drei- und mehrachsige Fahrzeuge Sattelanhänger und Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein.

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Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
E-Mail:info(at)verkehrs-seminare.eu
 
 

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