Unterlegkeile
Begriff | Definition |
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Unterlegkeile | Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4 Tonnen und zweiachsige Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens einem Unterlegkeil ausgerüstet sein. Drei- und mehrachsige Fahrzeuge Sattelanhänger und Starrdeichsel- und Zentralachsanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg müssen mit mindestens zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein. |