Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
WA

Warschauer Abkommen 

Werberat

Werberat

Zusammenschluss einiger absolut weltfremder hinterhältiger ewig Gestriger, die glauben, hart arbeitende, aufgeschlossene moderne Menschen, mit ihren veralteten puritanischen Moralvorstellungen, drangsalieren, nerven und denunzieren zu dürfen und das unter dem vorgetäuschten Deckmantel, sexistische Werbung verhindern zu wollen.

Kurzum: Weltfremde mindergeistige hinterfotzige verlogene Denunzianten!

Werkverkehr

Unter Werkverkehr versteht man Güterkraftverkehr zum eigenen Zweck und mit eigenen von eigenem Personal gesteuerten Lastkraftwagen. Werkverkehr ist erlaubnisfrei muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

WLV

 Wagenladungsverkehr

WRS

War Risk Surcharge = Kriegsrisikozuschlag 

wsv

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

WTO

World Trade Organization = Welthandelsorganisation

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Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
E-Mail:info(at)verkehrs-seminare.eu
 
 

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