Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
Fahrer

Laut Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist jede Person Fahrer die das Fahrzeug sei es auch nur kurze Zeit selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können. 

Fahrzeug mit weniger als 3,5 t zGM

Fahrzeug mit weniger als 3,5 t zGM

Was muß man beachten, wenn man ein Fahrzeug mit weniger als 3,5 t zGM einsetzt?

Das GüKG findet keine Anwendung , es müssen aber alle anderen Gesetze, z.B. HGB, BGB, StVO etc. beachtet werden.

Fahrzeugbesatzung

Fahrzeugbesatzung  (iSd des BKrFQG)

Unter Fahrzeugbesatzung versteht man neben dem Fahrzeugführer ggf. auch weitere Personen die von dem Unternehmer mit Aufgaben während einer vorhergehenden oder nachfolgenden Beförderung betraut sind. Hierunter fallen beispielsweise Personen zur Ablösung des Fahrers (Mehrfahrerbetrieb) Aufsichtspersonen bei Schüler- und Behindertentransporten Fachpersonal zur Beobachtung und Prüfung im Rahmen technischer Entwicklungs- und Erprobungsfahrten sowie Kaufinteressenten oder Journalisten im Rahmen von Präsentationsfahrten.

Fahrzeugkombination

Fahrzeugkombination

Unterliegt eine Fahrzeugkombination PKW mit 3 t zGM und Anhänger mit 1 t zGM dem GüKG?

Ja, weil die gesamte Kombination über 3,5 t zGM besitzt.

FAK

FA

Freight All Kinds

FBL

FBL 

FIATA Multimodal Transport Bill of Lading 

FCL

FCL 

Full Container Load = volle Containerladung

FCR

FCR 

Forwarders Certificate of Receipt = Spediteur-Übernahmebescheinigung

FCT

FCT

Forwarders Certificate of Transport = Spediteur-Transportbescheinigung 

FIATA

FIATA

Federation Internationale des Associations de Transitaires et Assimiles = Internationale Vereinigung der Spediteurorganisationen 

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach GüKG kann anhand des Jahresabschlusses des Unternehmens erfolgen oder anhand einer Eigenkapitalbescheinigung.

Fördermittel

Förderanlagen oder Fördermittel sind Maschinen und Anlagen die zum Fördern von Fördergütern verwendet werden.

FPersG

FPersG 

Fahrpersonalgesetz

FPersV

FPersV 

Fahrpersonalverordnung 

FSC

FSC

Fuel Surcharge = Treibstoffzuschlag, Kerosinzuschlag

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