GüKG

Begriff Definition
GüKG

Das GüKG regelt den Berufszugang zum erlaubnispflichtigen nationalen gewerblichen Güterkraftverkehr und definiert andererseits den Werkverkehr der nicht erlaubnispflichtig ist.

kontakt

 

Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
E-Mail:info(at)verkehrs-seminare.eu
 
 

Hier geht's zur Anmeldung!