Verkehrs-Lexikon

Das Verkehrs-Lexikon

Begriff Definition
B/L

B/L 

Bill of Lading = Konnossement

B2B

B2B

Business-to-Business 

B2C

B2C 

Business- to- Consumer 

BAB

BAB

übliche Abkürzung für  Betriebsabrechnungsbogen

BAF

BAF

Bunker Adjustment Factor = Bunkerölzuschläge 

BAG

BAG

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist die für das Güter-Verkehrswesen in Deutschland zuständige selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Das BAG hat seinen Sitz in Köln. Präsident ist Andreas Marquardt. Sein Vertreter (Vizepräsident) ist Robert Maiworm.

BAG als Bußgeldbehörde

Das BAG ist Bußgeldbehörde bei Verstößen, die in einem Unternehmen begangen werden, das in der BRD weder seinen Sitz noch eine geschäftliche Niederlassung hat und der Betroffene auch keinen Wohnsitz in der BRD hat. Das BAG ist ferner Bußgeldbehörde bei Verstößen von Inländer im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Es ist außerdem Ermittlungsbehörde bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten, die es im Rahmen seiner Überwachungstätigkeiten feststellt.

Bahntransport

Eisenbahntransporte bedeutet Gütertransport auf der Schiene. Erfolgt der Transport als kombinierter Verkehr sind neben der VDI 2700ff auch die Verladerichtlinien der Bahn zu beachten.

Barcode

Genaue Informationen über die einzelnen Packstücke sind im an der Ware angebrachten Strichcode (Barcode) enthalten.

BARIG

BARIG

Board of Airline Representatives in Germany = nationale

InteressenvertretungvonFluggesellschaften,dieinDeutschlandtätig sind

BDB

BDB

Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt  e. V 

BDF

BDF

Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften e.V. 

BDL

BDL

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. 

BDS

BDS

Bundesverband der Selbstständigen Abteilung Binnenschifffahrt e.V. 

Beförderung von Gütern

Beförderung von Gütern (iSd des BKrFQG)

Unter der Beförderung von Gütern versteht man jede Ortsverlagerung beweglicher Sachen zwischen zwei bestimmten Orten (Belade- und Entladeort) auf oder in einem Fahrzeug

Beförderung von Personen

Beförderung von Personen (iSd des BKrFQG)

Unter der Beförderung von Personen versteht man jede Ortsverlagerung von Personen die nicht der Fahrzeugbesatzung angehören zwischen Einstiegs- und Ausstiegsorten in einem Fahrzeug.

Beförderungsart

Man unterscheidet zwischen Individualverkehr (Privat- und Dienstfahrten mit PKW und Krafträdern) Güterverkehr (Verkehr mit LKW) und Personenverkehr (Verkehr mit Omnibussen).

Begegnungsverkehr

Beim Begegnungsverkehr fahren zwei LKW aufeinander zu und tauschen am Treffpunkt zu einem vereinbarten Termin die Güter untereinander aus.

Begleitpapiere

Begleitpapiere sind Schriftliche Unterlagen die die Ware während  des Transportes begleiten. Art und Anzahl der erforderlichen Papiere ist Abhängig von Transportmittel Transportweg Warenart Bestimmungen des Empfänger- und Ausfuhrlandes.

Beschaffungslogistik

Der Begriff Beschaffungslogistik als Teil der Beschaffung und der Logistik bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre alle logistischen Prozesse während des Warenflusses vom Lieferant zum Unternehmen.

Beschleunigung

Die Änderung des Bewegungszustands eines Körpers bezeichnet man in der Physik als Beschleunigung.

Betriebskosten

Alle Kosten zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes eines Unternehmens bzw. in der Logistik zum Betrieb eines Fahrzeugs  werden als Betriebskosten bezeichnet.

Bewachung

Unter Bewachung wird die Sicherung eines Objektes verstanden.

BFStrMG

BFStrMG

Bundesfernstraßenmautgesetz

BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts. Das BGB umfasst die für alle Bürger geltenden Rechtsbeziehungen.

BGL

BGL 

Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung e.V. 

Bilaterale Genehmigung

In Situationen in denen die Gemeinschaftslizenz oder die CEMT Genehmigung im grenzüberschreitenden Güterverkehr nicht gilt ist eine bilaterale Genehmigung erforderlich.

BIMCO

BIMCO

International Baltic and Maritime Conference = Ostseeische und internationale Schifffahrtskonferenz

BinSchAufG

BinSchAufG 

Binnenschifffahrtsaufgabengesetz 

BinSchG

BinSchG 

Binnenschifffahrts-Gesetz 

BinSchUO

BinSchUO 

Binnenschiffs-Untersuchungsordnung 

BKF (Berufskraftfahrer)

Berufskraftfahrer/-in (BKF) ist in Deutschland und in Österreich die Berufsbezeichnung für qualifizierte Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. In der Schweiz wird der BKF mit Strassentransportfachmann/-frau betitelt.

BKrFQG

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr. Dies Gesetz vom 14. August 2006 regelt die berufliche Qualifikation der Kraftfahrer bzw. Fernfahrer und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland und ist eine Angleichung an EU-Recht (Richtlinie 2003/59/EG). 

BLE

BLE

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 

BMEL

BMEL 

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 

BMF

BMF 

Bundesministerium der Finanzen

BMI

BMI

Bundesministerium des Innern 

BMJ

BMJ 

Bundesministerium der Justiz 

BMU

BMU 

Bundesministerium für Umwelt

BMVBS

BMVBS 

BundesministeriumfürVerkehr,Bau-undStadtentwicklung 

BMVI

BMVI

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 

BöB

BöB 

Bundesverband der öffentlichen Binnenhäfen e.V. 

Boxpaletten

Eine Gitterbox bzw. Gitterboxpalette ist ein aus einer Stahlrahmen-Gitter-Konstruktion bestehendes Ladehilfsmittel. Vier Füße ermöglichen die Aufnahme der Gitterbox mittels eines Gabelstaplers von allen vier Seiten. Die Boxpaletten sind stapelbar.

BRT

BRT

Bruttoregistertonne

Brtkg

Brtkg

Bruttogewicht in Kilogramm 

BRZ

BRZ

Bruttoraumzahl

BSA

BSA

Block Space Agreement

BSK

BSK 

BundesfachgruppeSchwertransportundKranarbeitenimBGLe.V. 

BSL

BSL 

Bundesverband Spedition und Logistike.V.

Bußgeld

Die Geldbuße bzw. das Bußgeld ist die häufigste der verwaltungsrechtlichen Sanktionen.

BV

BV 

Bekannter Versender 

BVWP

BVWP

Bundesverkehrswegeplan

kontakt

 

Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
E-Mail:info(at)verkehrs-seminare.eu
 
 

Hier geht's zur Anmeldung!