BAG als Bußgeldbehörde
Begriff | Definition |
---|---|
BAG als Bußgeldbehörde | Das BAG ist Bußgeldbehörde bei Verstößen, die in einem Unternehmen begangen werden, das in der BRD weder seinen Sitz noch eine geschäftliche Niederlassung hat und der Betroffene auch keinen Wohnsitz in der BRD hat. Das BAG ist ferner Bußgeldbehörde bei Verstößen von Inländer im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Es ist außerdem Ermittlungsbehörde bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten, die es im Rahmen seiner Überwachungstätigkeiten feststellt. |