AETR
Begriff | Definition |
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AETR | Accord europeen relatif au travail des Equipages des vehicules effectuant des Transports internationaux par Route = Das Europäische Abkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehrs beschäftigten Fahrpersonals (AETR) ist an die EU Regelung (VO (EG) Nr. 561/2006) inzwischen weitgehend angepasst worden. Im AETR Verkehr werden alle Fahrzeuge insbesondere aus EU Staaten die bereits mit dem digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet sind akzeptiert. Das AETR gilt nur für den grenzüberschreitenden Verkehr. Dabei hat das AETR gegenüber der EU Regelung Vorrang auch wenn ein EU Staat berührt wird. |