Dauer der finanziellen Leistungsfähigkeit
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Dauer der finanziellen Leistungsfähigkeit | Sie muß dauernd vorhanden sein, und kann jederzeit durch die zuständige Behörde überprüft werden. Sollte die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr vorhanden sein, kann die Erlaubnis oder EU-Lizenz widerrufen werden. |
