Dauer der finanziellen Leistungsfähigkeit

Begriff Definition
Dauer der finanziellen Leistungsfähigkeit

Sie muß dauernd vorhanden sein, und kann jederzeit durch die zuständige Behörde überprüft werden. Sollte die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr vorhanden sein, kann die Erlaubnis oder EU-Lizenz widerrufen werden.

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Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
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