Havariekommissar

Begriff Definition
Havariekommissar

Als neutraler Spezialist ist der Havariekommissar im Dienste der Versicherungswirtschaft des Handels sowie der Lager- und Transportmitteleigentümer tätig. Seine Aufgabe ist es bei behaupteten oder tatsächlichen Mängeln den Schaden an Gütern und Sachen zu bewerten und ihn dem Grunde und der Höhe nach festzustellen.

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Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
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