Innenkontrollen des BAG
Begriff | Definition |
---|---|
Innenkontrollen des BAG | Das BAG kann insbesondere Grundstücke und Geschäftsräume innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden betreten sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere einschließlich der Unterlagen über den Fahrzeugeinsatz nehmen. |