Innenkontrollen des BAG
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Innenkontrollen des BAG | Das BAG kann insbesondere Grundstücke und Geschäftsräume innerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitsstunden betreten sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere einschließlich der Unterlagen über den Fahrzeugeinsatz nehmen. |
