Leerfahrten
Begriff | Definition |
---|---|
Leerfahrten | Leerfahrten (iSd des BKrFQG) Aufgrund der Anknüpfung des Gesetzes an den Begriff der Beförderung sind Leerfahrten vom Anwendungsbereich des BKrFQG nicht erfasst. Eine Leerfahrt liegt vor wenn weder eine Beförderung von Gütern noch von Personen erfolgt. Eine Leerfahrt liegt auch dann noch vor wenn sich in dem Fahrzeug Mittel zur Ladungssicherung in dem Umfang befinden wie diese üblicherweise zur Sicherung von Ladung auf dem jeweiligen Fahrzeug erforderlich sind. |