Leitlinie 3
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Leitlinie 3 | Beschäftigt sich mit der Anordnung einer Unterbrechung einer Ruhepause oder einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit zum Bewegen eines Fahrzeugs an einem Terminal einem Parkplatz oder einer Grenze |
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Leitlinie 3 | Beschäftigt sich mit der Anordnung einer Unterbrechung einer Ruhepause oder einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit zum Bewegen eines Fahrzeugs an einem Terminal einem Parkplatz oder einer Grenze |
